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Vertragsbedingungen

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Zusammenarbeit mit Apothekenbund.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Angebot oder Vertrag haben Vorrang.

01

Geltungsbereich und Anbieter

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Geschäftsbeziehung zwischen Apothekenbund, Betreiber: Köhler Consulting, Werner-von-Siemens-Straße 1a, 76694 Forst – nachfolgend „Anbieter“ – und seinen Kunden.

Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, insbesondere an Apothekeninhaber, Apothekenunternehmen und sonstige gewerbliche Auftraggeber.

Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

Individuelle Angebote, Leistungsbeschreibungen und sonstige Vereinbarungen zwischen den Parteien haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

02

Vertragsschluss

Die Darstellung von Leistungen auf der Website, in sozialen Netzwerken oder in Werbeanzeigen stellt noch kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags dar.

Der Vertrag kommt durch die Annahme eines individuellen Angebots, eine Auftragsbestätigung oder eine anderweitige übereinstimmende Vereinbarung in Textform zustande.

Mündliche Nebenabreden und Änderungen sollen zu Dokumentationszwecken in Textform bestätigt werden.

03

Leistungen des Anbieters

Der Anbieter erbringt insbesondere Leistungen aus den Bereichen Mitarbeitergewinnung, Arbeitgeberpositionierung, Recruiting-Kampagnen, Karriereseiten, Content-Produktion und Social Media.

Art und Umfang der geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.

Soweit nicht ausdrücklich ein bestimmtes Arbeitsergebnis vereinbart wurde, werden die Leistungen als Dienstleistungen erbracht. Bei der Erstellung konkreter Arbeitsergebnisse können ergänzend die gesetzlichen Vorschriften über Werkverträge gelten.

Der Anbieter darf geeignete Mitarbeiter, freie Dienstleister und Subunternehmer zur Leistungserbringung einsetzen. Der Anbieter bleibt gegenüber dem Kunden für die vertragsgemäße Leistungserbringung verantwortlich.

04

Kein bestimmter Recruiting-Erfolg

Der Anbieter schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen oder quantitativen Erfolg, sofern dieser nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

Insbesondere werden keine bestimmte Anzahl von Bewerbungen, Vorstellungsgesprächen oder Einstellungen und keine bestimmte Reichweite oder Umsatzsteigerung garantiert.

Der Erfolg einer Recruiting-Maßnahme hängt unter anderem vom Standort, dem Stellenprofil, den Arbeitsbedingungen, der Vergütung, der Mitwirkung des Kunden und der Marktsituation ab.

05

Werbeplattformen und Werbebudget

Ein vereinbartes Werbebudget ist zusätzlich zur Vergütung des Anbieters zu tragen. Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung der Werbekosten unmittelbar zwischen dem Kunden und der jeweiligen Werbeplattform.

Der Kunde bevollmächtigt den Anbieter im erforderlichen Umfang, Werbeanzeigen und Kampagnen in seinem Namen einzurichten und zu verwalten.

Der Anbieter hat keinen Einfluss auf technische Störungen, Änderungen von Plattformregeln, Reichweitenschwankungen oder die Sperrung von Werbeanzeigen, Werbekonten oder Nutzerkonten durch Drittanbieter.

Der Anbieter wird den Kunden über erhebliche Beeinträchtigungen informieren und im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs an einer zumutbaren Lösung mitwirken.

06

Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Materialien, Freigaben und Zugänge vollständig und rechtzeitig zur Verfügung.

Der Kunde ist für die Richtigkeit der bereitgestellten Angaben und für die rechtliche Zulässigkeit seiner Inhalte, Angebote, Bilder, Marken und sonstigen Materialien verantwortlich.

Der Kunde gewährleistet, dass er über die erforderlichen Nutzungsrechte verfügt und durch die Verwendung der Materialien keine Rechte Dritter verletzt werden.

Verzögerungen, die durch eine verspätete oder unvollständige Mitwirkung des Kunden entstehen, verlängern vereinbarte Leistungsfristen angemessen.

07

Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem individuellen Angebot oder Vertrag. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Soweit nichts anderes vereinbart wurde, sind Rechnungen innerhalb von sieben Tagen nach Zugang ohne Abzug zu bezahlen.

Vereinbarte Einrichtungsgebühren werden mit Vertragsschluss fällig. Laufende Vergütungen werden, soweit nicht abweichend vereinbart, monatlich im Voraus berechnet.

Gerät der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug, darf der Anbieter weitere Leistungen nach vorheriger Ankündigung bis zum Ausgleich der offenen Forderung aussetzen.

Gesetzliche Verzugszinsen und weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

08

Vertragslaufzeit und Kündigung

Vertragsbeginn, Mindestlaufzeit und Kündigungsfrist ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.

Während einer vereinbarten Mindestlaufzeit ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen.

Soweit eine Fortsetzung auf unbestimmte Zeit vereinbart wurde, kann der Vertrag nach Ablauf der Mindestlaufzeit mit der individuell vereinbarten Frist gekündigt werden.

Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Kündigungen bedürfen mindestens der Textform, beispielsweise per E-Mail.

09

Leistungsfristen und höhere Gewalt

Angegebene Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.

Leistungsfristen beginnen erst, wenn der Kunde alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen erbracht und fällige Vorauszahlungen geleistet hat.

Bei Ereignissen außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs des Anbieters, insbesondere Ausfällen von Plattformen, Telekommunikationsdiensten oder sonstigen technischen Dienstleistern, verlängern sich Leistungsfristen um die Dauer der Beeinträchtigung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit.

10

Abnahme von Arbeitsergebnissen

Soweit eine Leistung werkvertraglich einzuordnen ist, wird der Kunde das vertragsgemäß fertiggestellte Arbeitsergebnis nach Bereitstellung prüfen und abnehmen.

Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.

Der Anbieter kann dem Kunden nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme setzen. Das Arbeitsergebnis gilt als abgenommen, wenn der Kunde die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines konkreten Mangels verweigert.

11

Nutzungsrechte

Der Kunde räumt dem Anbieter an den bereitgestellten Materialien die zur Durchführung des Vertrags erforderlichen, nicht ausschließlichen Nutzungsrechte ein.

Nach vollständiger Bezahlung erhält der Kunde an den individuell für ihn erstellten Arbeitsergebnissen die im Angebot vereinbarten Nutzungsrechte.

Soweit nichts anderes vereinbart wurde, erhält der Kunde ein zeitlich und räumlich unbeschränktes, einfaches Nutzungsrecht für eigene geschäftliche Zwecke.

Vorbestehende Vorlagen, Systeme, Methoden, Softwarebestandteile und allgemeines Know-how des Anbieters verbleiben beim Anbieter.

Rechte an Schriften, Stockmaterialien, Musik, Software und sonstigen Inhalten Dritter richten sich nach den jeweiligen Lizenzbedingungen.

12

Datenschutz und Vertraulichkeit

Beide Parteien beachten die anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften.

Verarbeitet der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden, schließen die Parteien – soweit erforderlich – eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.

Beide Parteien behandeln nicht öffentlich bekannte geschäftliche, technische und wirtschaftliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich.

Die Vertraulichkeitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertrags fort.

13

Haftung

Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

Die gesetzlichen Haftungsregelungen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei übernommenen Garantien oder arglistig verschwiegenen Mängeln bleiben unberührt.

14

Referenznennung

Der Anbieter darf Namen, Marken, Logos, Kampagnenergebnisse oder sonstige Angaben des Kunden nur dann öffentlich als Referenz verwenden, wenn der Kunde vorher zugestimmt hat.

Umfang und Form der Referenznennung können im individuellen Angebot oder in einer gesonderten Vereinbarung festgelegt werden.

15

Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Karlsruhe ausschließlicher Gerichtsstand.

Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sollen in Textform erfolgen. Individuelle Vereinbarungen der Parteien bleiben hiervon unberührt.

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung treten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: September 2026 Apothekenbund · Betreiber: Köhler Consulting

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