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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

1.1. 

Für die Geschäftsbeziehung zwischen Apothekenbund (Betreiber: J.K Consulting & Marketing),

Werner-von-Siemens-Straße 1a,  76694 Forst (im Folgenden kurz „ANBIETER“ genannt) und dem

Empfänger der Leistungen (im Folgenden kurz „KUNDE“ genannt, zusammen hier auch als

die „PARTEIEN“ bezeichnet), insbesondere im Hinblick auf Verträge über Leistungen aus den

Bereichen Mitarbeitergewinnung, Kundengewinnung und Praxismarketing (nachfolgend

kurz „Leistungen“ genannt) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.2. 

Das Angebot des ANBIETERS richtet sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB) bzw. an

Gewerbetreibende. Mit dem Vertragsschluss bestätigt der KUNDE gegenüber dem ANBIETER,

die angebotenen Leistungen ausschließlich zu einem gewerblichen bzw. geschäftlichen

Zweck (als Unternehmer i.S.d. § 14 BGB) in Anspruch zu nehmen.

1.3.

Widersprechende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des

KUNDEN werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn der ANBIETER stimmt deren Geltung

ausdrücklich zu. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn der ANBIETER

in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen

abweichenden Bedingungen des KUNDEN Leistungen vorbehaltlos ausführt.

1.4. 

Maßgeblich ist die jeweils vor Inanspruchnahme der Leistungen gültige Fassung der Allgemeinen

Geschäftsbedingungen des ANBIETERS.

1.5. 

Sofern in den nachfolgenden Bestimmungen das generische Maskulinum verwendet wird,

gilt dies einzig und allein aus Gründen der Einfachheit, ohne dass damit irgendeine Wertung

verbunden ist.

  1. Leistungen

2.1. 

Der ANBIETER ist spezialisiert auf die Gewinnung von Anfragen (sog. „Leads“) im Wege des

Online-Marketings sowie des Performance-Marketings.

2.2. 

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der individuellen Absprache zwischen ANBIETER

und KUNDE. Soweit der KUNDE den ANBIETER mit der Schaltung von Online-Werbeanzeigen

im Namen des KUNDEN beauftragt, erteilt er insoweit dem ANBIETER eine entsprechende

Vollmacht.

2.3. 

Der KUNDE bestimmt das Budget der Werbekosten, das zusätzlich zur Vergütung anfällt. Soweit

nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, erfolgt die Abrechnung der Werbekosten

unmittelbar zwischen dem KUNDE und der Werbeplattform. Der KUNDE trägt sämtliche

anfallenden Werbekosten.

2.4. 

Die PARTEIEN sind sich darüber einig, dass bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen

der ANBIETER dem KUNDEN gegenüber ausdrücklich keinen konkreten quantitativen

oder/oder wirtschaftlichen Erfolg (wie beispielsweise aber nicht abschließend eine bestimmte

Anzahl an Leads, Mitarbeitern oder dergleichen) schuldet.

2.5. 

Plattformen (z.B. Facebook, LinkedIn, Instagram, oder dergleichen) können im Einzelfall Werbekampagnen

des ANBIETERS, die dieser für den KUNDEN erstellt hat, ohne Nennung von

Gründen aussetzen. Ebenso können Plattformen Accounts, Werbekonten und/oder den

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Business Manager des KUNDEN temporär oder permanent sperren. Der ANBIETER hat hierauf

keinen Einfluss. Der Vergütungsanspruch des ANBIETERS bleibt insoweit unberührt.

2.6. 

Der ANBIETER ist berechtigt, sich zur Erfüllung einzelner oder aller vertraglichen Pflichten der

Hilfe Dritter, insbesondere Subunternehmer, zu bedienen.

2.7.

In Bezug auf die Inhalte eines mit dem ANBIETER eingegangenen Dienstleistungsvertrags

steht diesem ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.

  1. Vertragsschluss

3.1. 

Die Präsentation der Leistungen auf der Webseite, in sozialen Netzwerken oder in Werbeanzeigen

stellt kein verbindliches Angebot des ANBIETERS auf Abschluss eines Vertrags dar. Der

KUNDE wird hierdurch lediglich aufgefordert, ein Angebot abzugeben.

3.2. 

Der Vertragsschluss zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN kann fernmündlich (insbesondere

per Video bzw. Videochat und/oder Telefon), in Textform (z.B. per E-Mail) oder

schriftlich erfolgen.

3.3. 

Im Fall von fernmündlich abgeschlossenen Verträgen zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN

willigt der KUNDE ein, dass der ANBIETER das Telefonat und/oder die Video-Konferenz

mit diesem zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnet.

3.4. 

Der KUNDE erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, keine Login-Benutzernamen, Passwörter,

Materialien und Links, auf die der KUNDE im Rahmen dieses Vertrags Zugriff erhält,

an Dritte weiterzugeben.

  1. Vergütung

4.1. 

Für die Leistungen gilt die jeweilige zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gem. Angebot geltende

Vergütung. Sofern keine Vergütung individuell vereinbart wurde, gilt die Vergütung

gemäß geltender Preisliste. Soweit eine Ratenzahlung vereinbart ist, fällt die erste Rate unmittelbar

mit Vertragsschluss an; die weiteren Raten fallen – sofern nicht anders vereinbart –

jeweils monatlich im Voraus an. Alle Preise verstehen sich zuzüglich USt.

4.2. 

Sofern eine Einrichtungsgebühr vereinbart ist, fällt diese – sofern nicht abweichend geregelt

– nur einmalig an. Im Rahmen einer etwaigen Vertragsverlängerung fällt keine erneute Einrichtungsgebühr

an.

4.3. 

Die Pflicht zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Vergütung in voller Höhe besteht

auch, wenn der KUNDE den ANBIETER anweist, die Leistungen vorübergehend zu unterbrechen

oder eine Unterbrechung aus anderen Gründen notwendig ist, soweit die Gründe nicht

auf einem Verschulden des ANBIETERS beruhen.

4.4. 

Der KUNDE ist, soweit nicht anders vereinbart, zur Vorleistung verpflichtet. Die vereinbarte

Vergütung ist mit Rechnungsstellung sofort fällig und zahlbar innerhalb von 7 Tagen.

4.5. 

Unterlässt der KUNDE eine notwendige Mitwirkungshandlung und verhindert hierdurch die

Leistungserbringung durch den ANBIETER, bleibt der Vergütungsanspruch des ANBIETERS

grundsätzlich unberührt.

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4.6. 

Der KUNDE kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen sein

Aufrechnungsrecht oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben bzw. geltend machen.

  1. Verzug

5.1. 

Etwaige Fristen zur Leistungserbringung durch den ANBIETER beginnen in jedem Fall nicht,

bevor die vereinbarte Vergütung vollständig durch den KUNDEN beglichen wurde und sämtliche

notwendigen Mitwirkungshandlungen des KUNDEN umfassend erbracht wurden.

5.2. 

Ist der KUNDE mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich der ANBIETER das Recht vor,

weitere Leistungen bis zum Ausgleich der fälligen Zahlungen nicht auszuführen.

5.3. 

Der ANBIETER ist berechtigt den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes gem. § 626

Abs. 1 BGB zu kündigen und sämtliche Leistungen einzustellen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere

vor, wenn der KUNDE bei einer vereinbarten Ratenzahlung mit mindestens zwei

fälligen Raten gegenüber dem ANBIETER in Verzug ist. Der ANBIETER ist berechtigt, die gesamte

Vergütung, welche bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig würde, als

Schadensersatz geltend zu machen. In diesem Fall muss sich der ANBIETER aber dasjenige

anrechnen lassen, was er an Aufwendungen erspart oder zu erwerben unterlässt.

  1. Sonstige Pflichten der PARTEIEN zur Durchführung der vereinbarten Leistungen

6.1. 

Alle vertraglich zugesagten Leistungen erbringt der ANBIETER grundsätzlich erst ab dem Zeitpunkt

des Vertragsschlusses, bzw. dem individuell vereinbarten Beginn der Vertragslaufzeit.

6.2. 

Der KUNDE stellt sicher, dass der ANBIETER zu jedem Zeitpunkt über alle erforderlichen Informationen

verfügt, die zum Erreichen eines bestmöglichen Leistungsergebnisses erforderlich

sind. Ist der ANBIETER daran gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen

und resultieren die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des KUNDEN, bleibt der Vergütungsanspruch

des ANBIETERS unberührt.

6.3. 

Der KUNDE ist für sämtliche Inhalte verantwortlich und hat zu gewährleisten, dass die Inhalte

nicht durch Rechte Dritter belastet sind und nicht gegen geltendes Recht (insbesondere Urheber-,

Wettbewerbs-, Marken-, Straf-, Jugendschutz-, Datenschutzrecht oder dgl.) verstoßen.

Der ANBIETER ist nicht zur Prüfung der Inhalte verpflichtet.

6.4. 

Der ANBIETER ist berechtigt, alle Termine, sofern die jeweilige Art der Leistungserbringung

nicht zwingend eine Anwesenheit vor Ort erfordert (z.B. die Durchführung von Fotoshootings

oder Videodrehtermine) dem KUNDEN gegenüber digital (z.B. via Zoom, Teams, Skype,

Teamviewer oder dergleichen) durchzuführen.

6.5.

Der KUNDE ist selbstständig dafür verantwortlich, die technischen Voraussetzungen bereitzuhalten,

um das Angebot vollständig nutzen zu können. Bei Vorliegen von technischen Problemen

des bereitgestellten Angebots ist der KUNDE zudem verpflichtet, an der Problemlösung

bestmöglich mitzuwirken.

  1. Vertragslaufzeit

7.1.

Der Vertrag ist für die gemäß individualvertraglicher Vereinbarung vereinbarte Laufzeit (Erstlaufzeit)

fest geschlossen. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen.

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7.2. 

Die Vertragslaufzeit beginnt, sofern nicht explizit abweichend geregelt, mit Ausspielungsbeginn

der Werbekampagnen. Die Fälligkeit einer vereinbarten Einrichtungspauschale bleibt

hiervon unberührt.

7.3.

Die Vertragslaufzeit verlängert sich, sofern nicht explizit abweichend geregelt, auf unbestimmte Zeit, wenn sie nicht vier Wochen vor Ablauf der Erstlaufzeit bzw. der jeweiligen

Vertragsverlängerung von einer Partei schriftlich (E-Mail ausreichend) gekündigt

wird.

7.4. 

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

  1. Zahlungsbedingungen

8.1. 

Die Zahlung ist per CopeCart, Rechnung, Lastschrifteinzug und Kreditkarte möglich.

8.2. 

Der KUNDE verpflichtet sich, dem ANBIETER unmittelbar nach Vertragsabschluss, spätestens

jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsschluss eine (SEPA)-Einzugsermächtigung zu erteilen.

Der ANBIETER ist nicht verantwortlich für .berziehungsgebühren, Überziehungskosten

oder ähnliche Gebühren, die die Bank oder Kreditkartenfirma geltend macht.

  1. Haftung auf Schadensersatz

9.1. 

Der ANBIETER haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen

nur nach Maßgabe der folgenden Regelungen.

9.2. 

Der ANBIETER haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers

oder der Gesundheit, die auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit des ANBIETERS oder eines seiner

gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Daneben haftet der ANBIETER für

Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des ANBIETERS oder eines seiner gesetzlichen

Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für Schäden wegen der Nichteinhaltung

einer vom ANBIETER gegebenen Garantie oder zugesicherten Eigenschaft oder wegen

arglistig verschwiegener Mängel.

9.3. 

Der ANBIETER haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren

Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten

durch ihn oder einen seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße

Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner

regelmäßig vertrauen darf.

  1. Datenschutz, Geheimhaltung

10.1. 

Der KUNDE wird darauf hingewiesen, dass der ANBIETER personenbezogene Bestands- und

Nutzungsdaten in maschinenlesbarer Form im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses

erhebt, verarbeitet und nutzt. Alle personenbezogenen Daten werden vertraulich

behandelt.

10.2. 

Die PARTEIEN verpflichten sich, die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt gewordenen

und nicht offenkundigen oder allgemein zugänglichen Informationen oder Unterlagen

aus dem Bereich der anderen Partei vertraulich zu behandeln. Diese Geheimhaltungspflicht

besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

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  1. Abnahme

11.1. 

Sofern die individuell vereinbarten Leistungen dem Werkvertragsrecht unterfällt, gelten

diesbezüglich die nachfolgenden Regelungen.

11.2. 

Der ANBIETER kann vom Kunden nach Abschluss einer Teilleistung diesbezüglich die Abnahme

verlangen.

11.3. 

Die seitens des Kunden abzunehmenden (Teil-)Leistungen des ANBIETERS gelten auch dann

als abgenommen, wenn der Kunde sich auf Aufforderung des ANBIETERS hin zur Abnahme

der entsprechenden (Teil-)Leistung nicht innerhalb von 7 Werktagen schriftlich erklärt.

  1. Urheberrecht

12.1. 

Sämtliche im Rahmen der Vertragserfüllung zur Verfügung gestellten Inhalte sind urheberrechtlich

geschützt.

12.2. 

Der KUNDE räumt dem ANBIETER an Werbekampagnen und deren Inhalten ein sachlich und

zeitlich uneingeschränktes, weltweites, ausschließliches Nutzungsrecht an allen denkbaren

Nutzungsarten ein. Davon sind auch zukünftige Nutzungsarten erfasst, die zum Zeitpunkt des

Vertragsschlusses noch nicht bekannt waren.

12.3. 

Der KUNDE räumt dem ANBIETER weiterhin das Recht ein, sämtliche Marken, Logos, Namen

oder sonstige geschäftliche Kennzeichen des KUNDEN im Rahmen der zu erbringenden Leistungen

uneingeschränkt zu nutzen. Abweichungen hiervon bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

12.4.

 Der KUNDE stellt den ANBIETER von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen Verletzung geistigen

Eigentums und/oder der Verwendung von Begriffen, Seiten oder Inhalten die unzulässig

und/oder mit Rechten Dritter belastet sind, vollumfänglich frei.

12.5. 

Der KUNDE erhält ein – einfaches – Nutzungsrecht zur Nutzung der Kampagnen, Lizenzen

und Inhalte während der Vertragslaufzeit. Jegliche Weitergabe und/oder Vervielfältigung der

Inhalte (Creatives, Texte, Bild- und Videomaterial) ist untersagt. Jeder Verstoß wird verfolgt

und führt zu möglichen Schadensersatzansprüchen.

12.6.

 Der ANBIETER ist berechtigt, anonymisierte Daten der Kampagnen zu erheben, auszuwerten

und zu nutzen. Dies umfasst insbesondere aber nicht abschließend die Abbildung der Werbeanzeigen

sowie der Kampagnenstrukturen und der Kampagnenstrategie.

  1. Widerrufsrecht

Der ANBIETER schließt ausschließlich mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB Verträge, so

dass ein gesetzliches Widerrufsrecht nicht besteht.

  1. Referenznennung

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Der ANBIETER darf den KUNDEN in jedem Medium als Referenz nennen. Dies umfasst auch

die Nennung und Benutzung evtl. geschützter Marken, Bezeichnungen oder Logos. Der ANBIETER

ist zur Nennung nicht verpflichtet.

  1. Allgemeine Bestimmungen

15.1. 

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen

Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen aus

Verträgen ist Karlsruhe.

15.2. 

Auf alle Streitigkeiten findet, unabhängig vom rechtlichen Grund, ausschließlich das Recht

der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller Bestimmungen des Kollisionsrechts,

die in eine andere Rechtsordnung verweisen, Anwendung.

15.3. 

Bei Bedarf werden von den PARTEIEN schriftlich vereinbarte zusätzliche oder alternative

Bestimmungen zu der Vereinbarung ab dem Zeitpunkt ihrer Unterzeichnung als Teil der Vereinbarung

betrachtet.

15.4. 

Durch eine etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen

Geschäftsbedingungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen

Geschäftsbedingungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klauseln gilt dasjenige vereinbart,

was dem wirtschaftlich Gewollten in rechtlich zulässiger Weise am nächsten steht.

Dies gilt auch für die ergänzende Vertragsauslegung.

15.5. 

Der ANBIETER behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit

zu ändern, es sei denn die Änderung ist für den KUNDEN nicht zumutbar. Dafür wird der

ANBIETER den KUNDEN rechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht der KUNDE den neuen Allgemeinen

Geschäftsbedingungen nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Benachrichtigung,

gelten die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen als vom KUNDEN angenommen.

Stand: 07. Oktober 2024