Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
1.1.
Für die Geschäftsbeziehung zwischen Apothekenbund (Betreiber: J.K Consulting & Marketing),
Werner-von-Siemens-Straße 1a, 76694 Forst (im Folgenden kurz „ANBIETER“ genannt) und dem
Empfänger der Leistungen (im Folgenden kurz „KUNDE“ genannt, zusammen hier auch als
die „PARTEIEN“ bezeichnet), insbesondere im Hinblick auf Verträge über Leistungen aus den
Bereichen Mitarbeitergewinnung, Kundengewinnung und Praxismarketing (nachfolgend
kurz „Leistungen“ genannt) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.2.
Das Angebot des ANBIETERS richtet sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB) bzw. an
Gewerbetreibende. Mit dem Vertragsschluss bestätigt der KUNDE gegenüber dem ANBIETER,
die angebotenen Leistungen ausschließlich zu einem gewerblichen bzw. geschäftlichen
Zweck (als Unternehmer i.S.d. § 14 BGB) in Anspruch zu nehmen.
1.3.
Widersprechende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des
KUNDEN werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn der ANBIETER stimmt deren Geltung
ausdrücklich zu. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn der ANBIETER
in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen
abweichenden Bedingungen des KUNDEN Leistungen vorbehaltlos ausführt.
1.4.
Maßgeblich ist die jeweils vor Inanspruchnahme der Leistungen gültige Fassung der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen des ANBIETERS.
1.5.
Sofern in den nachfolgenden Bestimmungen das generische Maskulinum verwendet wird,
gilt dies einzig und allein aus Gründen der Einfachheit, ohne dass damit irgendeine Wertung
verbunden ist.
Leistungen
2.1.
Der ANBIETER ist spezialisiert auf die Gewinnung von Anfragen (sog. „Leads“) im Wege des
Online-Marketings sowie des Performance-Marketings.
2.2.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der individuellen Absprache zwischen ANBIETER
und KUNDE. Soweit der KUNDE den ANBIETER mit der Schaltung von Online-Werbeanzeigen
im Namen des KUNDEN beauftragt, erteilt er insoweit dem ANBIETER eine entsprechende
Vollmacht.
2.3.
Der KUNDE bestimmt das Budget der Werbekosten, das zusätzlich zur Vergütung anfällt. Soweit
nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, erfolgt die Abrechnung der Werbekosten
unmittelbar zwischen dem KUNDE und der Werbeplattform. Der KUNDE trägt sämtliche
anfallenden Werbekosten.
2.4.
Die PARTEIEN sind sich darüber einig, dass bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen
der ANBIETER dem KUNDEN gegenüber ausdrücklich keinen konkreten quantitativen
oder/oder wirtschaftlichen Erfolg (wie beispielsweise aber nicht abschließend eine bestimmte
Anzahl an Leads, Mitarbeitern oder dergleichen) schuldet.
2.5.
Plattformen (z.B. Facebook, LinkedIn, Instagram, oder dergleichen) können im Einzelfall Werbekampagnen
des ANBIETERS, die dieser für den KUNDEN erstellt hat, ohne Nennung von
Gründen aussetzen. Ebenso können Plattformen Accounts, Werbekonten und/oder den
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Business Manager des KUNDEN temporär oder permanent sperren. Der ANBIETER hat hierauf
keinen Einfluss. Der Vergütungsanspruch des ANBIETERS bleibt insoweit unberührt.
2.6.
Der ANBIETER ist berechtigt, sich zur Erfüllung einzelner oder aller vertraglichen Pflichten der
Hilfe Dritter, insbesondere Subunternehmer, zu bedienen.
2.7.
In Bezug auf die Inhalte eines mit dem ANBIETER eingegangenen Dienstleistungsvertrags
steht diesem ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
Vertragsschluss
3.1.
Die Präsentation der Leistungen auf der Webseite, in sozialen Netzwerken oder in Werbeanzeigen
stellt kein verbindliches Angebot des ANBIETERS auf Abschluss eines Vertrags dar. Der
KUNDE wird hierdurch lediglich aufgefordert, ein Angebot abzugeben.
3.2.
Der Vertragsschluss zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN kann fernmündlich (insbesondere
per Video bzw. Videochat und/oder Telefon), in Textform (z.B. per E-Mail) oder
schriftlich erfolgen.
3.3.
Im Fall von fernmündlich abgeschlossenen Verträgen zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN
willigt der KUNDE ein, dass der ANBIETER das Telefonat und/oder die Video-Konferenz
mit diesem zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnet.
3.4.
Der KUNDE erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, keine Login-Benutzernamen, Passwörter,
Materialien und Links, auf die der KUNDE im Rahmen dieses Vertrags Zugriff erhält,
an Dritte weiterzugeben.
Vergütung
4.1.
Für die Leistungen gilt die jeweilige zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gem. Angebot geltende
Vergütung. Sofern keine Vergütung individuell vereinbart wurde, gilt die Vergütung
gemäß geltender Preisliste. Soweit eine Ratenzahlung vereinbart ist, fällt die erste Rate unmittelbar
mit Vertragsschluss an; die weiteren Raten fallen – sofern nicht anders vereinbart –
jeweils monatlich im Voraus an. Alle Preise verstehen sich zuzüglich USt.
4.2.
Sofern eine Einrichtungsgebühr vereinbart ist, fällt diese – sofern nicht abweichend geregelt
– nur einmalig an. Im Rahmen einer etwaigen Vertragsverlängerung fällt keine erneute Einrichtungsgebühr
an.
4.3.
Die Pflicht zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Vergütung in voller Höhe besteht
auch, wenn der KUNDE den ANBIETER anweist, die Leistungen vorübergehend zu unterbrechen
oder eine Unterbrechung aus anderen Gründen notwendig ist, soweit die Gründe nicht
auf einem Verschulden des ANBIETERS beruhen.
4.4.
Der KUNDE ist, soweit nicht anders vereinbart, zur Vorleistung verpflichtet. Die vereinbarte
Vergütung ist mit Rechnungsstellung sofort fällig und zahlbar innerhalb von 7 Tagen.
4.5.
Unterlässt der KUNDE eine notwendige Mitwirkungshandlung und verhindert hierdurch die
Leistungserbringung durch den ANBIETER, bleibt der Vergütungsanspruch des ANBIETERS
grundsätzlich unberührt.
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4.6.
Der KUNDE kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen sein
Aufrechnungsrecht oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben bzw. geltend machen.
Verzug
5.1.
Etwaige Fristen zur Leistungserbringung durch den ANBIETER beginnen in jedem Fall nicht,
bevor die vereinbarte Vergütung vollständig durch den KUNDEN beglichen wurde und sämtliche
notwendigen Mitwirkungshandlungen des KUNDEN umfassend erbracht wurden.
5.2.
Ist der KUNDE mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich der ANBIETER das Recht vor,
weitere Leistungen bis zum Ausgleich der fälligen Zahlungen nicht auszuführen.
5.3.
Der ANBIETER ist berechtigt den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes gem. § 626
Abs. 1 BGB zu kündigen und sämtliche Leistungen einzustellen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere
vor, wenn der KUNDE bei einer vereinbarten Ratenzahlung mit mindestens zwei
fälligen Raten gegenüber dem ANBIETER in Verzug ist. Der ANBIETER ist berechtigt, die gesamte
Vergütung, welche bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig würde, als
Schadensersatz geltend zu machen. In diesem Fall muss sich der ANBIETER aber dasjenige
anrechnen lassen, was er an Aufwendungen erspart oder zu erwerben unterlässt.
Sonstige Pflichten der PARTEIEN zur Durchführung der vereinbarten Leistungen
6.1.
Alle vertraglich zugesagten Leistungen erbringt der ANBIETER grundsätzlich erst ab dem Zeitpunkt
des Vertragsschlusses, bzw. dem individuell vereinbarten Beginn der Vertragslaufzeit.
6.2.
Der KUNDE stellt sicher, dass der ANBIETER zu jedem Zeitpunkt über alle erforderlichen Informationen
verfügt, die zum Erreichen eines bestmöglichen Leistungsergebnisses erforderlich
sind. Ist der ANBIETER daran gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen
und resultieren die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des KUNDEN, bleibt der Vergütungsanspruch
des ANBIETERS unberührt.
6.3.
Der KUNDE ist für sämtliche Inhalte verantwortlich und hat zu gewährleisten, dass die Inhalte
nicht durch Rechte Dritter belastet sind und nicht gegen geltendes Recht (insbesondere Urheber-,
Wettbewerbs-, Marken-, Straf-, Jugendschutz-, Datenschutzrecht oder dgl.) verstoßen.
Der ANBIETER ist nicht zur Prüfung der Inhalte verpflichtet.
6.4.
Der ANBIETER ist berechtigt, alle Termine, sofern die jeweilige Art der Leistungserbringung
nicht zwingend eine Anwesenheit vor Ort erfordert (z.B. die Durchführung von Fotoshootings
oder Videodrehtermine) dem KUNDEN gegenüber digital (z.B. via Zoom, Teams, Skype,
Teamviewer oder dergleichen) durchzuführen.
6.5.
Der KUNDE ist selbstständig dafür verantwortlich, die technischen Voraussetzungen bereitzuhalten,
um das Angebot vollständig nutzen zu können. Bei Vorliegen von technischen Problemen
des bereitgestellten Angebots ist der KUNDE zudem verpflichtet, an der Problemlösung
bestmöglich mitzuwirken.
Vertragslaufzeit
7.1.
Der Vertrag ist für die gemäß individualvertraglicher Vereinbarung vereinbarte Laufzeit (Erstlaufzeit)
fest geschlossen. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen.
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7.2.
Die Vertragslaufzeit beginnt, sofern nicht explizit abweichend geregelt, mit Ausspielungsbeginn
der Werbekampagnen. Die Fälligkeit einer vereinbarten Einrichtungspauschale bleibt
hiervon unberührt.
7.3.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich, sofern nicht explizit abweichend geregelt, auf unbestimmte Zeit, wenn sie nicht vier Wochen vor Ablauf der Erstlaufzeit bzw. der jeweiligen
Vertragsverlängerung von einer Partei schriftlich (E-Mail ausreichend) gekündigt
wird.
7.4.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Zahlungsbedingungen
8.1.
Die Zahlung ist per CopeCart, Rechnung, Lastschrifteinzug und Kreditkarte möglich.
8.2.
Der KUNDE verpflichtet sich, dem ANBIETER unmittelbar nach Vertragsabschluss, spätestens
jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsschluss eine (SEPA)-Einzugsermächtigung zu erteilen.
Der ANBIETER ist nicht verantwortlich für .berziehungsgebühren, Überziehungskosten
oder ähnliche Gebühren, die die Bank oder Kreditkartenfirma geltend macht.
Haftung auf Schadensersatz
9.1.
Der ANBIETER haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen
nur nach Maßgabe der folgenden Regelungen.
9.2.
Der ANBIETER haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit, die auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit des ANBIETERS oder eines seiner
gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Daneben haftet der ANBIETER für
Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des ANBIETERS oder eines seiner gesetzlichen
Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für Schäden wegen der Nichteinhaltung
einer vom ANBIETER gegebenen Garantie oder zugesicherten Eigenschaft oder wegen
arglistig verschwiegener Mängel.
9.3.
Der ANBIETER haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren
Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
durch ihn oder einen seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße
Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner
regelmäßig vertrauen darf.
Datenschutz, Geheimhaltung
10.1.
Der KUNDE wird darauf hingewiesen, dass der ANBIETER personenbezogene Bestands- und
Nutzungsdaten in maschinenlesbarer Form im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses
erhebt, verarbeitet und nutzt. Alle personenbezogenen Daten werden vertraulich
behandelt.
10.2.
Die PARTEIEN verpflichten sich, die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt gewordenen
und nicht offenkundigen oder allgemein zugänglichen Informationen oder Unterlagen
aus dem Bereich der anderen Partei vertraulich zu behandeln. Diese Geheimhaltungspflicht
besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
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Abnahme
11.1.
Sofern die individuell vereinbarten Leistungen dem Werkvertragsrecht unterfällt, gelten
diesbezüglich die nachfolgenden Regelungen.
11.2.
Der ANBIETER kann vom Kunden nach Abschluss einer Teilleistung diesbezüglich die Abnahme
verlangen.
11.3.
Die seitens des Kunden abzunehmenden (Teil-)Leistungen des ANBIETERS gelten auch dann
als abgenommen, wenn der Kunde sich auf Aufforderung des ANBIETERS hin zur Abnahme
der entsprechenden (Teil-)Leistung nicht innerhalb von 7 Werktagen schriftlich erklärt.
Urheberrecht
12.1.
Sämtliche im Rahmen der Vertragserfüllung zur Verfügung gestellten Inhalte sind urheberrechtlich
geschützt.
12.2.
Der KUNDE räumt dem ANBIETER an Werbekampagnen und deren Inhalten ein sachlich und
zeitlich uneingeschränktes, weltweites, ausschließliches Nutzungsrecht an allen denkbaren
Nutzungsarten ein. Davon sind auch zukünftige Nutzungsarten erfasst, die zum Zeitpunkt des
Vertragsschlusses noch nicht bekannt waren.
12.3.
Der KUNDE räumt dem ANBIETER weiterhin das Recht ein, sämtliche Marken, Logos, Namen
oder sonstige geschäftliche Kennzeichen des KUNDEN im Rahmen der zu erbringenden Leistungen
uneingeschränkt zu nutzen. Abweichungen hiervon bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
12.4.
Der KUNDE stellt den ANBIETER von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen Verletzung geistigen
Eigentums und/oder der Verwendung von Begriffen, Seiten oder Inhalten die unzulässig
und/oder mit Rechten Dritter belastet sind, vollumfänglich frei.
12.5.
Der KUNDE erhält ein – einfaches – Nutzungsrecht zur Nutzung der Kampagnen, Lizenzen
und Inhalte während der Vertragslaufzeit. Jegliche Weitergabe und/oder Vervielfältigung der
Inhalte (Creatives, Texte, Bild- und Videomaterial) ist untersagt. Jeder Verstoß wird verfolgt
und führt zu möglichen Schadensersatzansprüchen.
12.6.
Der ANBIETER ist berechtigt, anonymisierte Daten der Kampagnen zu erheben, auszuwerten
und zu nutzen. Dies umfasst insbesondere aber nicht abschließend die Abbildung der Werbeanzeigen
sowie der Kampagnenstrukturen und der Kampagnenstrategie.
Widerrufsrecht
Der ANBIETER schließt ausschließlich mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB Verträge, so
dass ein gesetzliches Widerrufsrecht nicht besteht.
Referenznennung
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Der ANBIETER darf den KUNDEN in jedem Medium als Referenz nennen. Dies umfasst auch
die Nennung und Benutzung evtl. geschützter Marken, Bezeichnungen oder Logos. Der ANBIETER
ist zur Nennung nicht verpflichtet.
Allgemeine Bestimmungen
15.1.
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen
Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen aus
Verträgen ist Karlsruhe.
15.2.
Auf alle Streitigkeiten findet, unabhängig vom rechtlichen Grund, ausschließlich das Recht
der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller Bestimmungen des Kollisionsrechts,
die in eine andere Rechtsordnung verweisen, Anwendung.
15.3.
Bei Bedarf werden von den PARTEIEN schriftlich vereinbarte zusätzliche oder alternative
Bestimmungen zu der Vereinbarung ab dem Zeitpunkt ihrer Unterzeichnung als Teil der Vereinbarung
betrachtet.
15.4.
Durch eine etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klauseln gilt dasjenige vereinbart,
was dem wirtschaftlich Gewollten in rechtlich zulässiger Weise am nächsten steht.
Dies gilt auch für die ergänzende Vertragsauslegung.
15.5.
Der ANBIETER behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit
zu ändern, es sei denn die Änderung ist für den KUNDEN nicht zumutbar. Dafür wird der
ANBIETER den KUNDEN rechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht der KUNDE den neuen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Benachrichtigung,
gelten die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen als vom KUNDEN angenommen.
Stand: 07. Oktober 2024